öffentliche Beschaffungen

Seit der Ratifizierung des GATT/WTO-Übereinkommen besteht das neue Vergaberecht mit dem Ziel der Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesen.

plan+go ist der kompetente Partner für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Die langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet erlaubt es, für die verschiedenen Anforderunge auf Vorlagen zurückzugreiffen. Daher sind wir in der Lage sehr effizient Ausschreibungen vorzubereiten und durchzuführen. Gerade in der Vorbereitung ist die Zeit ein kritischer Faktor, da durch die vorgegebenen Fristen der ganze Prozess schon erheblich Zeit in Anspruch nimmt.

Im folgenden sind die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt:

Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen

Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen

Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB)

Die aktuellen Bundesgerichtsentscheide können hier gesucht werden: Bundesgerichtsentscheide